Photovoltaik ist 2026 eine der attraktivsten Investitionen für Gewerbe und KMU: Stromkosten sinken dauerhaft, der Anlagenwert steigt, und der Staat fördert auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Zwischen EEG-Einspeisevergütung, KfW-Kredit, BAFA-Zuschuss und Länderförderungen lässt sich eine PV-Anlage oft zu 80–100 % fremdfinanzieren — bei laufenden Erträgen ab Tag eins. Dieser Ratgeber zeigt alle relevanten Programme für gewerbliche Betreiber.
1. KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard (Kredit bis 50 Mio. EUR)
Das KfW-Programm 270 ist das wichtigste Finanzierungsinstrument für PV-Anlagen im Gewerbe. Es finanziert Kauf, Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-, Wind-, Biogas- und Wasserkraftanlagen — inklusive Netzanschluss und Planungskosten. Konditionen 2026: Kredit 15.000 EUR bis 50 Mio. EUR pro Vorhaben, Laufzeiten 5–30 Jahre (inkl. tilgungsfreie Anlaufjahre), Zinssatz ab 3,97 % eff. p.a. (aktuell, abhängig von Laufzeit und Risikoklasse), 100 % Finanzierung der Investitionskosten möglich. Antrag: über die Hausbank (Durchleitungsverfahren), nicht direkt bei KfW.
KfW 270 lässt sich mit dem KfW 358/359 (Bundesförderung Energieeffizienz Gebäude — Einzelmaßnahmen) kombinieren, wenn gleichzeitig Dach oder Dämmung erneuert wird. Das reduziert den Eigenanteil weiter und ermöglicht eine größere Anlage auf verbessertem Substrat.
2. EEG 2023 — Einspeisevergütung (gesetzlich garantierter Ertrag)
Die EEG-Einspeisevergütung ist keine klassische Förderung, sondern ein gesetzlich garantierter Abnahmepreis für eingespeisten Solarstrom — 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme. Aktuelle Vergütungssätze 2026 für Volleinspeisung: Anlagen bis 10 kW: 12,90 Cent/kWh, Anlagen 10–40 kW: 10,56 Cent/kWh, Anlagen 40–750 kW: 9,00 Cent/kWh. Für Eigenverbrauch + Überschusseinspeisung gelten niedrigere Sätze (ca. 8,11 Cent/kWh bis 100 kW). Für Anlagen über 100 kW Pflicht zur Direktvermarktung (Marktprämienmodell). Meldung: Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, Frist 1 Monat nach Inbetriebnahme.
Wer die EEG-Meldung im Marktstammdatenregister versäumt, verliert rückwirkend den Vergütungsanspruch für den nicht gemeldeten Zeitraum. Sofort nach Inbetriebnahme melden — die Frist beträgt nur einen Monat.
3. Steuerbefreiung PV-Anlagen (seit 2023, dauerhaft)
Seit dem 1. Januar 2023 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kW (Einfamilienhaus/Gewerbegebäude) einkommensteuerlich und körperschaftsteuerlich vollständig befreit — auch rückwirkend ab 2022. Für Gewerbebetriebe gelten höhere Grenzen (100 kW bei gemischter Nutzung). Zudem sind Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kW seit 1. Januar 2023 umsatzsteuerfrei (0 % USt) — das senkt die Investitionskosten sofort um ~19 %. Für größere Gewerbeanlagen entfällt die Steuerbefreiung; Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung prüfen.
Die 0%-USt gilt für Kauf UND Montage durch einen Installateur. Wer eine PV-Anlage kauft und einen separaten Handwerker mit der Montage beauftragt, hat ggf. zwei Rechnungen — beide sollten 0% USt ausweisen. Tipp: Beim Angebot explizit nach 0%-Rechnung fragen und Nachweis über Gebäudenutzung bereithalten.
4. BAFA BEG — Heizungsförderung für Wärmepumpe + PV-Kombination
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert über das BEG-Einzelmaßnahmen-Programm die Kombination aus PV-Anlage und Wärmepumpe: Wärmepumpen-Grundförderung 30 % der Investitionskosten, Klima-Geschwindigkeitsbonus +20 % (bei Austausch fossiler Heizung), Effizienzbonus +5 % (bei natürlichen Kältemitteln oder Erd-WP), Einkommensbonus +30 % (Haushalte bis 40.000 EUR zu versteuerndem Einkommen). PV-Anlagen für Strom zur Wärmepumpe sind förderfähig, wenn der Antrag gemeinsam gestellt wird. Antragsportal: energie.bafa.de, Antrag VOR Auftragsvergabe stellen.
5. Batteriespeicher-Förderung der Bundesländer
Auf Bundesebene gibt es 2026 keine direkte Batteriespeicher-Förderung mehr (Bundesprogramm ausgelaufen). Aktive Länderprogramme: Thüringen: Thüringer Aufbaubank (TAB), Speicher-Zuschuss bis 1.000 EUR/kWh, max. 10.000 EUR; Baden-Württemberg: L-Bank Förderprogramm Energiespeicher, Zuschuss bis 25 % der Speicherkosten; Bayern: Bayerisches Staatsministerium — 'Bayernwerk'-Förderprogramme über LfA; Sachsen: SAB Energiespeicher-Förderung für Gewerbe und Haushalte; NRW: keine direkte Speicherförderung, aber progres.nrw für KMU mit PV+Speicher. Tipp: Immer bei der Landesförderbank prüfen — Programme ändern sich quartalsweise.
Batteriespeicher und KfW 270 lassen sich kombinieren: Der Kredit deckt die Gesamtanlage (PV + Speicher) ab, da der Speicher direkt mit der Anlage verbunden ist. Wichtig: Speicher-Kosten müssen im Finanzierungsplan separat ausgewiesen werden, da manche Banken nur PV-Komponenten beleihen.
6. Mieterstrom — Förderung für Vermieter mit PV
Vermieter und Wohnungsunternehmen können über das EEG-Mieterstrommodell den erzeugten Solarstrom direkt an Mieter liefern. Mieterstromzuschlag 2026: je nach Anlagengröße 1,50–2,50 Cent/kWh zusätzlich zur regulären Einspeisevergütung. Für gewerbliche Vermieter mit mehreren Mieteinheiten ist das Modell besonders attraktiv, da Strom billiger als Netzstrom geliefert werden kann. KfW 270 finanziert auch Mieterstrom-Anlagen. Zusätzlich fördert das KfW-Programm 455 (Altersgerecht Umbauen) kombinierte Maßnahmen inkl. PV auf Mietobjekten.
7. Agri-PV und Flotovoltaik — Förderung für besondere Aufstellungskonzepte
Agri-PV (Photovoltaik über landwirtschaftlichen Flächen) ist seit EEG 2023 deutlich attraktiver: erhöhte Ausschreibungsvergütungen bis 11 Cent/kWh, eigene Ausschreibungsrunde, kombinierbar mit landwirtschaftlicher Nutzung. Flotovoltaik (schwimmende PV auf Teichen/Seen) ebenfalls im EEG adressiert. Für Landwirtschaftsbetriebe: Agri-PV lässt sich mit AFP (Agrarinvestitionsförderungsprogramm) kombinieren, sofern die Anlage landwirtschaftlich genutzte Teile integriert.
8. Schnellübersicht: Welches Programm für welche Anlage?
- •Gewerbliche PV-Anlage (Dach, Carport) → KfW 270 Kredit + EEG-Vergütung + Landesbank prüfen
- •PV + Wärmepumpe (Austausch fossile Heizung) → BAFA BEG (bis 70 % Zuschuss möglich)
- •Batteriespeicher → Landesförderbank (TAB, L-Bank, SAB) prüfen
- •PV auf Mietobjekt → EEG-Mieterstromzuschlag + KfW 270
- •Agri-PV (Landwirtschaft) → EEG-Ausschreibung + AFP kombinieren
- •PV-Anlage bis 30 kW → 0 % USt beim Kauf + Einkommensteuerbefreiung nutzen
PV-Anlagen im Gewerbe fallen unter die Gewerbeordnung, bei Eigenverbrauch über 30 kW auch unter das EnWG. Netzbetreiber-Anmeldung, Direktvermarktungspflicht ab 100 kW und MaStR-Registrierung sind gesetzliche Pflichten — kein Förderantrag ersetzt die technisch-rechtliche Anmeldung.
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