Gastronomie und Tourismus gehören zu den kapitalintensivsten KMU-Branchen: Küchenausstattung, Umbau, Hygienevorschriften, Energiekosten — und das alles in einem Markt mit engen Margen. Was viele Inhaber nicht wissen: Es gibt erhebliche staatliche Förderung genau für diese Branche. Wer die richtigen Programme kennt, kann Tausende bis Hunderttausende Euro Zuschüsse oder günstige Kredite abrufen.
1. KfW-Unternehmerkredit — bis 25 Mio. EUR für Investitionen
Der KfW-Unternehmerkredit (037/047) ist die erste Anlaufstelle für gastronomische Investitionen: Küchenmodernisierung, Umbau des Gastraums, Außenbereich, neue Technik. Der Kredit ist branchenoffen — auch Restaurants und Hotels sind antragsberechtigt, sofern das Unternehmen mindestens 2 Jahre am Markt ist. Zinsen liegen unter Marktniveau, Laufzeiten bis 20 Jahre.
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2. ERP-Gründerkredit — für Neugründungen bis 125.000 EUR
Wer ein Restaurant, Café oder Hotel neu eröffnet oder übernimmt, kann das ERP-StartGeld nutzen. 80 % Haftungsfreistellung bedeutet: die Bank trägt nur 20 % des Risikos — das macht Kredite auch ohne Sicherheiten möglich. Maximal 125.000 EUR, verwendbar für Erstausstattung, Inventar, erste Betriebsmonate.
3. BAFA Energieberatung Mittelstand — bis 6.000 EUR Zuschuss
Energie ist in der Gastronomie einer der größten Kostenpositionen: Großküchen, Kühlung, Klimatisierung. Das BAFA fördert professionelle Energieberatungen mit bis zu 80 % (max. 6.000 EUR). Die Beratung zeigt konkret, wo Einsparungen möglich sind — viele Betriebe reduzieren ihre Energiekosten anschließend um 15–30 %.
4. KfW Erneuerbare Energien — Photovoltaik für Dach und Parkplatz
Hotels und Restaurants mit eigenem Gebäude können mit KfW-Programm 270 günstig in Photovoltaik oder Wärmepumpen investieren. Das senkt dauerhaft die Betriebskosten. Förderhöhe: 50.000 EUR bis 50 Mio. EUR. Die Investition zahlt sich oft innerhalb von 5–7 Jahren aus — mit Förderung entsprechend schneller.
5. EFRE-Programme der Länder — Zuschüsse bis 50 %
Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) stellt den Bundesländern Milliardenbeträge für KMU-Investitionen bereit. Besonders in strukturschwachen Regionen (Ostdeutschland, Ruhrgebiet, ländliche Gebiete) sind Zuschüsse von 30–50 % der förderfähigen Investition möglich. In Sachsen, Brandenburg und Thüringen gibt es spezifische Tourismusprogramme.
EFRE-Mittel werden über die Landesförderbanken vergeben — die Konditionen variieren stark nach Standort. Nutzen Sie unsere Bundesland-Übersicht für Ihren Standort.
6. Eingliederungszuschuss — Personal günstig aufbauen
Gastronomie hat chronischen Personalmangel. Der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zahlt bis zu 50 % des Bruttogehalts für neu eingestellte Mitarbeiter mit Vermittlungshemmnissen (Langzeitarbeitslose, Quereinsteiger, ältere Arbeitnehmer) — für bis zu 12 Monate. Bei 3.000 EUR Brutto pro Mitarbeiter bedeutet das 18.000 EUR gesparte Personalkosten im ersten Jahr.
7. Landesförderungen Tourismus — je nach Bundesland
- •Bayern: LfA-Tourismusförderung — günstige Darlehen für Hotellerie und Gastronomie
- •NRW: NRW.BANK Mittelstandskredit — für Umbau und Modernisierung
- •Mecklenburg-Vorpommern: IMB-Mittelstandsprogramm — Tourismusbetriebe bevorzugt
- •Sachsen: SAB-Investitionsbank — EFRE-Zuschüsse für Tourismusprojekte
- •Thüringen: ThüringenFonds — besonders attraktiv für ländlichen Tourismus
8. Digitalisierungsförderung go-digital — für Online-Buchung & Kassensysteme
Das BMWK-Programm go-digital fördert Digitalisierungsprojekte mit 50 % Zuschuss (max. 16.500 EUR). Für Gastronomie relevant: Online-Buchungssysteme, digitale Kassensysteme (TSE-konform), Website-Relaunch, Online-Reservierungen. Antrag erfolgt über einen zugelassenen Beratungspartner.
Wichtig: Förderanträge müssen VOR Beginn der Investition gestellt werden. Wer schon eine Rechnung erhalten hat oder bereits beauftragt hat, verliert in der Regel den Förderanspruch.
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