Mit rund 80.000 Friseurbetrieben ist das Friseurhandwerk eines der größten Handwerkszweige Deutschlands — und gleichzeitig eines der am wenigsten fördermäßig erschlossenen. Viele Inhaber wissen nicht, dass die Digitalisierung des Terminbuchungssystems, die Modernisierung der Klimaanlage und die Ausbildung eines Azubis alle staatlich gefördert werden können. Dieser Leitfaden zeigt die 9 wichtigsten Programme für 2026.
1. go-digital — bis 16.500 EUR für Digitalisierung im Salon
Das BMWi-Programm go-digital fördert die Digitalisierung kleiner Handwerksbetriebe mit bis zu 16.500 EUR Zuschuss (50 % der Beratungskosten, max. 33.000 EUR förderfähige Ausgaben). Für Friseurbetriebe besonders relevant: Online-Terminbuchungssysteme (Treatwell, Booksy, eigene Lösung), Einführung einer TSE-zertifizierten Kassensoftware (Pflicht!), DSGVO-konforme digitale Kundenkartei (Haarfarben, Behandlungshistorie, Allergien), NIS2-Erstberatung zur IT-Sicherheit. Wichtig: Das Programm läuft voraussichtlich Ende 2026 aus — jetzt beantragen.
Die TSE-Kassenpflicht gilt für alle Friseurbetriebe — wer jetzt auf eine förderfähige TSE-Kassenlösung umstellt, kann die Kosten über go-digital zu 50 % fördern lassen.
2. Digital Jetzt — bis 50.000 EUR für Salon-Software & KI
Digital Jetzt (BMWK) fördert Softwareinvestitionen und IT-Sicherheit mit bis zu 50.000 EUR Zuschuss (40 % bei 3–50 MA, 30 % bei 50+ MA). Für Friseurbetriebe förderfähig: Umfassendes Salon-ERP mit Kundenverwaltung, Marketing-Automation und Lagerbestand, KI-gestützte Haaranalyse-Apps (Farbberatung, Haartyp-Diagnose per Kamera), Online-Shop für Haarpflegeprodukte und Gutscheine, Loyalitätsprogramm-Software für Stammkunden, WhatsApp-Business-Integration für Terminbestätigung. Für Kleinbetriebe unter 3 MA: go-digital vorziehen (niedrigere Hürde).
3. Ausbildungsbonus — bis 4.000 EUR (Friseur ist Engpassberuf!)
Friseur/Friseurin steht auf der Engpassberufsliste der Bundesagentur für Arbeit — ein Alarmsignal für den Nachwuchsmangel, aber ein Vorteil für Förderanträge. Der Ausbildungsbonus zahlt bis zu 4.000 EUR pro neuem Ausbildungsvertrag (für Betriebe, die erstmals ausbilden oder ihre Kapazitäten erweitern). Zusätzlich: Ausbildungsprämie bis 4.000 EUR für Betriebe, die Azubis mit besonderem Förderbedarf ausbilden. Ansprechpartner: lokale Agentur für Arbeit oder Handwerkskammer.
4. QCG & WeGebAU — bis 100 % Weiterbildungskosten
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und WeGebAU fördern Weiterbildungen von Mitarbeitern in Friseurbetrieben mit bis zu 100 % der Kurskosten (in Kleinstbetrieben unter 10 MA). Typische förderbare Kurse: Colorist-Ausbildung und Balayage-Techniken, Nageldesign und Extensions als Erweiterungsleistung, Make-up Artistry und Bridal Beauty, Barbier-Techniken für Herrenbereich, Hygiene- und DSGVO-Schulungen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kursgebühren — der Arbeitgeber spart den vollen Betrag.
5. Meistergründungsprämie — bis 10.000 EUR für Saloninhaber
Wer als Friseurmeister einen Salon neu gründet, übernimmt oder eine Filiale eröffnet, kann in den meisten Bundesländern eine Meistergründungsprämie beantragen. Bayern zahlt bis zu 7.500 EUR, andere Länder bis zu 10.000 EUR. Voraussetzung: Meisterbrief im Friseurhandwerk, Hauptberuflichkeit. Wichtig: Antrag VOR Betriebseröffnung stellen — rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
6. KfW ERP-StartGeld — bis 125.000 EUR Gründungskredit
Wer einen Friseursalon neu gründet oder übernimmt, kann über das KfW ERP-StartGeld (Programm 067) bis zu 125.000 EUR zu günstigen Konditionen leihen. Förderfähig: Einrichtungskosten (Frisierstühle, Waschbecken, Spiegel, Beleuchtung), Umbaukosten des Mietobjekts, Erstausstattung mit Produkten, Ablösezahlung bei Salonübernahme, Betriebsmittel für die Anlaufphase. Zinssatz deutlich unter Marktkonditionen, 5 Jahre Laufzeit, über die Hausbank zu beantragen.
7. BAFA Energieberatung — 80 % Zuschuss für Energiecheck
Friseursalons haben oft hohe Energiekosten durch Klimaanlagen, Warmwasseraufbereitung (Haarwaschen), Föntrockner und Solarien. Das BAFA fördert professionelle Energieberatungen mit bis zu 80 % der Beratungskosten (max. 6.000 EUR). Der Energiebericht zeigt konkrete Einsparpotenziale und ist oft Voraussetzung für Folgeförderprogramme (BAFA BEI, KfW-Klimaschutzkredite).
8. BAFA BEI — 40–55 % für effiziente Klimaanlage & LED
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert über das Programm 'Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft' (BEI): Hocheffiziente Klimaanlagen und Wärmerückgewinnung (besonders relevant im Sommer-Betrieb), LED-Beleuchtungsumrüstung im Salon (Styling-Beleuchtung, Schaufenster, Hintergrundlicht), Warmwasser-Wärmepumpe für Waschbecken-Versorgung, Thermostatventile und Heizungsoptimierung. Förderquote: 40 % (Modul 1, Standard) bis 55 % (Modul 2, mit Energiemanagementsystem).
9. EGZ Eingliederungszuschuss — bis 50 % Lohnkostenzuschuss
Friseurbetriebe, die Mitarbeiter einstellen, die Schwierigkeiten bei der Jobsuche haben (Langzeitarbeitslose, ältere Bewerber, Quereinsteiger aus anderen Branchen), erhalten über den Eingliederungszuschuss (EGZ) bis zu 50 % der Lohnkosten für bis zu 12 Monate erstattet. Antrag bei der Agentur für Arbeit vor der Einstellung stellen.
Viele Förderanträge müssen VOR Beginn des Vorhabens gestellt werden — wer erst investiert und dann fördert, geht leer aus. Nutzen Sie den kostenlosen Fördercheck unten, um sofort zu sehen, welche Programme für Ihren Betrieb passen.
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