Das EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist eines der attraktivsten Förderprogramme für Startups in Deutschland. Es richtet sich an Gründungsteams, die innovative Produkte oder Dienstleistungen auf Basis von Forschungsergebnissen entwickeln — direkt aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen heraus. Die Förderung besteht aus Stipendien, Sachkosten und professionellem Coaching.
Wer kann EXIST beantragen?
EXIST fördert Gründungsteams aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Förderfähig sind: Studierende im fortgeschrittenen Studium, Absolventinnen und Absolventen (max. 5 Jahre nach Abschluss), Promovende sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Gründungsvorhaben muss technologisch oder wissensbasiert sein — reine Dienstleistungs-Startups ohne F&E-Bezug sind nicht förderfähig.
- •Max. 3 Gründende pro Team können gleichzeitig gefördert werden
- •Eine Hochschule oder Forschungseinrichtung muss als 'EXIST-Einrichtung' das Vorhaben unterstützen
- •Das Vorhaben muss innovativ sein — bloße Nachahmungen werden nicht gefördert
- •Gründung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erfolgen
- •Österreich, Schweiz und andere EU-Länder: kein EXIST — nur DE-Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe hängt von der Qualifikation der Gründenden ab. Promotionsstudierende und wissenschaftliche Mitarbeitende erhalten 3.000 EUR/Monat, Hochschulabsolventen 2.500 EUR/Monat, Studierende 1.000 EUR/Monat. Zusätzlich gibt es Sachkostenpauschalen (je nach Technologiebereich bis zu 30.000 EUR) sowie ein Coaching-Budget von bis zu 5.000 EUR. Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate.
Ein Team aus zwei Absolventen + einem Studierenden erhält im Jahr insgesamt ca. 72.000 EUR Stipendien plus bis zu 35.000 EUR Sachkosten — ohne Eigenkapital, ohne Gesellschafteranteile.
Der Antragsprozess Schritt für Schritt
- 1Schritt 1: Kontakt mit dem Gründungszentrum Ihrer Hochschule aufnehmen (Pflicht — die Hochschule stellt den Antrag, nicht das Team)
- 2Schritt 2: Machbarkeitsstudie / Business Plan ausarbeiten (Vorlage des BMWK nutzen)
- 3Schritt 3: Interne Begutachtung durch die Hochschule (oft 4–8 Wochen)
- 4Schritt 4: Hochschule reicht Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ) ein
- 5Schritt 5: Begutachtung durch PtJ (ca. 3–6 Monate bis Bewilligung)
- 6Schritt 6: Bewilligung → Stipendien werden monatlich ausgezahlt
- 7Schritt 7: Nach 12 Monaten → Gründung der GmbH und ggf. Anschlussfinanzierung
Typischer Fehler: Teams versuchen, den Antrag direkt beim BMWK einzureichen. Das geht nicht — die Hochschule ist immer der formale Antragsteller. Ohne eine betreuende EXIST-Einrichtung gibt es keine Förderung.
EXIST-Forschungstransfer — für größere Technologieprojekte
Wer ein größeres Technologietransfer-Projekt verfolgt (z.B. Ausgründung aus Max-Planck, Fraunhofer oder Helmholtz), kann mit EXIST-Forschungstransfer bis zu 250.000 EUR (Phase 1) bzw. weiteren 180.000 EUR (Phase 2) erhalten. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte. Phase 1 umfasst bis zu 18 Monate, Phase 2 weitere 12 Monate.
Was kommt nach EXIST?
EXIST ist ein Sprungbrett, keine Dauerfinanzierung. Typische Anschlussfinanzierungen: High-Tech Gründerfonds (HTGF) — bis 1 Mio. EUR Seed-Kapital; KfW ERP-Startgeld — bis 125.000 EUR Kredit zu günstigen Konditionen; Bundesländer-Venture-Capital (Bayern Kapital, IBB, MBG); Business Angels über BVCA oder BAND-Netzwerk. Viele EXIST-Geförderte schaffen den Sprung in eine A-Finanzierungsrunde binnen 2 Jahren.
Neben EXIST: welche weiteren Förderprogramme passen zu Ihrem Startup? Kostenloser Check in 3 Minuten.
Alle Gründungsförderungen für Ihr Startup finden →