ZuschussBundesagentur für Arbeit

Eingliederungszuschuss (EGZ) – Förderung bei Neueinstellungen

Arbeitgeber erhalten bis zu 50 % des Arbeitslohns als Zuschuss bei Einstellung schwer vermittelbarer Personen (Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung, Ältere). Laufzeit bis zu 12 Monate.

Datenstand: Mai 2026 · Angaben ohne Gewähr — prüfe immer die offizielle Programmseite.

Förderhöhe

2.000 – 30.000 EUR

Fördergebiet

Bundesweit

Antrag stellen bei

Arbeitsagentur vor Ort

Voraussetzungen

  • Einstellung eines förderberechtigten Arbeitnehmers
  • Antrag vor Einstellung bei Arbeitsagentur

Themen & Schlagworte

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