ZuschussBundesagentur für Arbeit
Eingliederungszuschuss (EGZ) – Förderung bei Neueinstellungen
Arbeitgeber erhalten bis zu 50 % des Arbeitslohns als Zuschuss bei Einstellung schwer vermittelbarer Personen (Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung, Ältere). Laufzeit bis zu 12 Monate.
Datenstand: Mai 2026 · Angaben ohne Gewähr — prüfe immer die offizielle Programmseite.
Förderhöhe
2.000 – 30.000 EUR
Fördergebiet
Bundesweit
Antrag stellen bei
Arbeitsagentur vor Ort
Voraussetzungen
- ✓Einstellung eines förderberechtigten Arbeitnehmers
- ✓Antrag vor Einstellung bei Arbeitsagentur
Themen & Schlagworte
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